Ergotherapie

Was ist Ergotherapie?

Der Begriff Ergotherapie leitet sich von dem griechischen Wort *to ergon * ab und bedeutet Heilen durch Handeln.
Ergotherapeuten ( Beschäftigungs- - und Arbeitstherapeuten ) gehören, ähnlich wie die Physiotherapeuten oder Logopäden, der Gruppe der nicht ärztlichen Heilberufe im Gesundheitswesen an.

Bei der Ergotherapie handelt es sich um eine ganzheitliche Therapieform, bei der der Patient als Gesamtheit gesehen wird.

Das Ziel der ergotherapeutischen Behandlung ist, verloren gegangene Fähigkeiten des Patienten wiederherzustellen bzw. noch nicht erworbene Funktionen körperlicher, geistiger oder psychischer Art durch entsprechende Behandlungsmaßnahmen positiv zu beeinflussen.

Die größtmögliche, qualitative Selbständigkeit und Unabhängigkeit im Alltags- und Berufsleben des Patienten steht somit an erster Stelle.

Dieses erfolgt beispielsweise über die Förderung von sensomotorischen und kognitiven Funktionen beim Patienten.

Das Konzept der Ergotherapie besteht darin, dass Erkrankte und Behinderte aus allen Bereichen über alltags- und handlungsorientierte Aktivitäten und Prozesse ihre Kompetenzen und Ressourcen erweitern und bestmöglich erlangen bzw. wiederherstellen können.
Die ergotherapeutische Behandlung wird bei Menschen aller Altersgruppen mit den unterschiedlichsten Krankheitsbildern eingesetzt.

Bei z. B. Störungen der Ausdauer und Belastbarkeit oder psychisch, emotionalen und sozialen Defiziten, Probleme in der grob- und oder feinmotorischen Koordination, Störungen der Wahrnehmung, bei Hirnleistungsdefiziten, oder Störungen in der Sensomotorik oder Sensibilität.

Die Aufgaben der Ergotherapie, die jeweiligen angewandten Methoden und Ziele, können deshalb sehr unterschiedlich sein und geben somit die Möglichkeit verschiedene Schwerpunkte zu setzen.

Verordnungsindikationen:

Patienten mit ...

  • neurologischen Krankheitsbildern (Z.B. Schlaganfall, M. Sklerose, M. Parkinson, Post/-Apallisches Syndrom)
  • orthopädischen / rheumatischen / traumatologischen Erkrankungen (alle Arten von degenerativen oder entzündlichen Erkrankungen ...)
  • pädiatrischen Erkrankungen ( Frühkindliche Hirnschäden, Wahrnehmungsstörungen, Lernprobleme, Entwicklungsverzögerungen, ADS... )
  • chronischen Erkrankungen aus Geriatrie oder der Gerontopsychiatrie (Demenzen, Schizophrenien, Depressionen, Multimorbidität)
Wie erfolgt die ärztliche Verordnung ?

Die Ergotherapie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlagen und ist ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel.
Die Ergotherapie wird bei Menschen aller Altersgruppen mit den unterschiedlichsten Störungen oder Defiziten eingesetzt.

Diese Therapieform ist eine Vertragsleistung der Krankenkassen und kann von allen Patienten nach ärztlicher Absprache in Anspruch genommen werden.

Ausschlaggebend für die Verordnung sind die neuen Heil- und Hilfsmittelrichtlinien seit Juli 2001, die zwischen den Berufsverbänden, der Leistungsbringer und den Krankenkassen geregelt sind.

Der Behandlungsplan, die spezielle Zielsetzung und die Auswahl der Therapiemedien werden aufgrund der ärztlichen Verordnung,
der Diagnose, der Anamnese und des ergotherapeutischen Befundes von einem Ergotherapeuten eigenverantwortlich und individuell erstellt und entschieden.

  • Befunderhebung und Erstgespräch
  • Einzelbehandlung bei motorischen Störungen
  • Einzelbehandlung bei sensomotorisch - perzeptiven Störungen
  • Einzelbehandlung bei psychischen Störungen
  • Hirnleistungstraining
  • Gruppenbehandlungen ( in den oben genannten Bereichen )
  • Thermische Anwendungen
  • Schienenversorgung / Schienenbau
  • Hilfsmittelberatung
  • Hausbesuche

Fachbereiche:

Neurologie

Pädiatrie

Geriatrie

Orthopädie / Traumatologie / Rheumatologie